Verkehrsrecht


Ein Streit über Unfallwendungen, -folgen und Kausalitäten ist manchmal nur schwer zu klären, da fünf Zeugen das gleiche Auto in vier Farben an drei verschiedenen Orten gesehen haben wollen – die übliche „Knallzeugen“-Problematik also, da erst nach einem Aufprall wirklich hingesehen wurde.

Aber auch Detailprobleme im Bereich des Bussgeldkatalogs oder zu Unfallschäden, Fahrerflucht, Fahrverbot und Führerscheinentzug bergen häufigen Beratungsbedarf im Verkehrsalltag. Wagt man beispielsweise einen Fahrzeugwechsel, zwingen Offenbarungspflichten, Schäden oder versteckte Mängel nicht selten zu langwierigen Auseinandersetzungen im Nachgang der Fahrzeugübergabe.

Teilt man hingegen das Schicksal, als gefühltermaßen betrogener Dieselfahrer zum Geschädigten von Hersteller, Verkäufer, Lobbyisten und politischer Verdrängung zu werden, ergeben sich gänzlich neue Rechtsprobleme, die eigentlich nur mittels lange Zeit unzulässiger Sammelklagen zu lösen gewesen wären. Kurz vor Verjährung berechtigter Ansprüche zahlreicher Autokäufer Ende 2018 wurde diese lähmende Rechtslage endlich geändert durch ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur sogenannten Musterfeststellungsklage. Es soll jedoch erst zum 1. November 2018 in Kraft treten und würde dann die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zum 31. Dezember 2018 verhindern. Allerdings bestehen einige Voraussetzungen und Einschränkungen, wann wer durch wen diese Musterfeststellungsklage erheben lassen kann bzw. wie man sich als betroffener Verbraucher daran beteiligen können wird. Denn klageberechtigt sind nicht die Geschädigten selbst, sondern ausschließlich bestimmte Verbände. Schade für alle Steuerzahler, dass wohl nur die regelmäßige Diätenerhöhung der Parlamentarier einer einfachen und deutlich beschleunigten Umsetzung bedarf.

Auch Verkehrsstrafsachen sind mehr oder minder zufallsbedingt in regelmäßigen Abständen zu erwarten - zu stark sind die Bewertungsspielräume des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB - die dort zitierten "sieben Todsünden" gehören im gewohnten Verkehrsalltag überfüllter maroder Straßen, alsbald zerfallender Brücken und dauergestresster Verkehrsteilnehmer fast schon zum Alltag der berufstätigen Dauernutzer. Hier ist ein detailliertes Eingehen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls oberstes Gebot der Verteidigung.

Erwarten Sie daher klare Aussagen zu Möglichkeiten und Risiken der konkreten Fallbearbeitung – aber auch zu üblichen Gutachterkosten und gerichtlichen Verfahrensweisen. Die Kostendeckung einer Rechtschutzversicherung kann in Fällen dieser Art sehr hilfreich sein.

Ein unverbindliches Gespräch kann bereits helfen, Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Möglichkeiten zu erkennen. Wollen Sie hierzu bitte einen zeitnahen Termin vereinbaren und alle verfügbaren Unterlagen zum Streitfall mitführen.

Ein unverbindliches, gebührenfreies Anbahnungsgespräch im Umfang von maximal 30 Minuten kann zudem durchgeführt werden, um Ihren individuellen Fall darzulegen und entstehende Kosten zu erfahren. Eine individuelle Beratung umfaßt dieses Anbahnungsgespräch jedoch nicht.