Arbeitsrecht
Ein arbeitsrechtlicher Streit ist nicht selten das Ergebnis langwieriger Entwicklungen im Bereich persönlicher Befindlichkeiten, tiefer Zerrüttung, subjektiv empfundener Krisen oder Unverständnis bzgl. beidseitiger Interessenlagen. Das langjährig gelebte Beziehungskonstrukt droht zu scheitern mit oft existenziellen Folgen für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer und ihre bzw. seine Familie.
Natürlich sollte eine Beratung arbeits- und tarifvertragliche Probleme, Kündigungsschutzaspekte, Fristen, wichtige Rechtswege und –möglichkeiten umfassen – aber nicht zuletzt auch den Menschen in seinem Lebens- und Arbeitsschwerpunkt bestmöglich würdigen und vertreten. Dies gilt für Arbeitnehmer- und Arbeitgebermandate gleichermaßen, im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Der aktenseitige Vortrag umfaßt daher nicht selten ein sensibles Eingehen auf langjährige Zustände und Entwicklungen, die im Arbeitsalltag mit der Zeit in Vergessenheit gerieten oder als belanglos herabgestuft wurden. Dies ist regulär nicht mit kurzen oder standardisierten Schriftsätzen zu erledigen, sondern erfordert deutlich mehr Zeit und Sensibilität.
Auch gereichen bewußte Diskreditierung, Schlechtreden eigener Leistungen, Kontrolle von Telefonaten, Toilettenbesuchen, Raucherpausen oder allen Besucherkontakten zu einer Art Chef-Mobbing-Situation, die oft schwer zu erkennen und nachzuweisen ist. Leider werden vielfach Mitarbeiter auf diese perfide Weise zu Eigenkündigungen gedrängt oder zur Akzeptanz von Aufhebungsverträgen. Hier ist sachkundiges Handeln zwingend geboten, um einen dauerhaften Leidensweg nicht hilflos akzeptieren zu müssen aus Angst vor Veränderungen.
Denn nur wer kämpft, kann auch gewinnen - wer nachgibt, hat schon verloren, so ein gängiges Sprichwort. Dies gilt ganz besonders auch im Arbeitsrecht.
Gleichfalls muß auch der Arbeitgeber rufschädigende unsachliche Kritik in öffentlichen Foren nicht dulden - der Weg zur Unterlassung von oft substanzlosen Rachehandlungen dieser Art ist jedoch langwierig und komplex. In den Weiten des Internets ist das Aufklären derartiger Sachverhalte mit Tätern und Beteiligten dieser Schmähkritik mühsame aber auch nötige Detailarbeit.
Ein unverbindliches Gespräch kann bereits helfen, Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Möglichkeiten zu erkennen. Wollen Sie hierzu bitte einen zeitnahen Termin vereinbaren und alle verfügbaren Unterlagen zum Streitfall mitführen.
Ein unverbindliches, gebührenfreies Anbahnungsgespräch im Umfang von maximal 30 Minuten kann zudem durchgeführt werden, um Ihren individuellen Fall darzulegen und entstehende Kosten zu erfahren. Eine individuelle Beratung umfaßt dieses Anbahnungsgespräch jedoch nicht.
Bitte beachten Sie sehr kurze Fristen für anstehende Kündigungsschutzklagen (3 Wochen). In Eilfällen zwecks Fristwahrung werden Termine auch nach 20.00 Uhr vergeben.